Reiserücktritt / Stornierung

Rücktritt

Kann der Gast den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitraum nicht in Empfang nehmen, wird er den Vermieter diesbezüglich schriftlich unterrichten. Der Anspruch des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses gemäß § 552 BGB bleibt bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen.

Der Vermieter wird sich dennoch um einen anderen Mieter bemühen. Die mit der Suche verbundenen Kosten gehen zu Lasten des ursprünglichen Gastes, mindestens wird die Bearbeitungsgebühr von 100,00 € fällig, auch wenn ein Ersatzmieter gefunden wird. Wird ein neuer Mieter nicht gefunden, schuldet der Gast dem Vermieter bei der Bekanntgabe eine Pauschale

- bis zum 42. Tage vor Mietbeginn 0 % des Mietpreises
- bis zum 28. Tage vor Mietbeginn 25 % des Mietpreises
- bis zum 7. Tage vor Mietbeginn 70 % des Mietpreises
- bis 1 Tag vor Mietbeginn bzw. bei Nichtantritt: 90 % des Mietpreises

Bei nur teilweiser Vermittlung schuldet der Gast dem Vermieter die Differenz zum vollen Mietpreis.

Reiseversicherung

Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Urlaubs aufgrund von Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch innerhalb der Familie – mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen die Produkte unseres Partners ERGO Reiseversicherung, dem Marktführer unter den Reiseversicherern in Deutschland. Einen Überblick über darin enthaltene Leistungen sowie der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung sind hier möglich.

Unser Tipp: Sicher reisen – Storno ohne Risiko

Es kann immer etwas Unvorhergesehenes passieren. 

Damit Sie bei Stornierung und Abbruch Ihrer Reise, aber auch bei Mobiliarschäden und Schlüsselverlust finanziell abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen den zuverlässigen Reiseschutz der ERGO.                                                                               

In der Anlage finden Sie die Preise und Leistungen.                                                                      

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