Rücktritt
Kann der Gast den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitraum nicht in Empfang nehmen, wird er den Vermieter diesbezüglich schriftlich
unterrichten. Der Anspruch des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses gemäß § 552 BGB bleibt bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen.
Der Vermieter wird sich dennoch um einen anderen Mieter bemühen. Die mit der Suche verbundenen Kosten gehen zu Lasten des ursprünglichen Gastes, mindestens wird die Bearbeitungsgebühr von 100,00 € fällig, auch wenn ein Ersatzmieter gefunden wird. Wird ein neuer Mieter nicht gefunden, schuldet der Gast dem Vermieter bei der Bekanntgabe eine Pauschale
Bei nur teilweiser Vermittlung schuldet der Gast dem Vermieter die Differenz zum vollen Mietpreis.
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